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Gerichtsnahe Mediation

Selbst wenn Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren befinden, ist es noch nicht zu spät, im Rahmen einer Mediation eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Sowohl das Gericht als auch Sie als Konfliktparteien können die Durchführung eines Mediationsverfahrens anregen.

Besteht diesbezüglich Einverständnis, wird der Richter das Verfahren für die Dauer der Mediation ruhend stellen.

Sie erarbeiten dann mit unserer Hilfe eine Vereinbarung, welche gerichtlich protokolliert wird. Durch diesen Vergleich ist das Verfahren dann zügig beendet.

Auch hier können Sie auf unsere umfangreiche Verfahrung zurück greifen. Wir praktizieren seit einigen Jahren die gerichtsnahe Mediation u.a. Im Rahmen des Projekts “gerichtsnahe Mediation am Amtgericht Krefeld”.